Dennis Buchner: 11 Jahre Einführung der Mietpreisbremse: Schutz vor explodierenden Mieten

Am 5. März 2015 beschloss der Deutsche Bundestag die Einführung der Mietpreisbremse – ein wohnungspolitischer Meilenstein mit klarer sozialpolitischer Zielrichtung. Ziel war es, Mieterinnen und Mieter in Regionen mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt besser vor überhöhten Mieten bei Neuvermietungen zu schützen. Die Regelung sieht vor, dass die verlangte Miete bei einer Wiedervermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Die konkrete Ausweisung der betroffenen Gebiete erfolgt durch die Bundesländer, die diese jeweils zeitlich befristet festlegen. Damit wurde ein Instrument geschaffen, das gezielt dort eingreift, wo der Wohnungsmarkt aus dem Gleichgewicht geraten ist. Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen sind von der Regelung ausgenommen, um Investitionen in neuen Wohnraum nicht zu behindern.

Aus sozialdemokratischer Perspektive war und ist die Mietpreisbremse ein notwendiger Schritt, um Wohnen als Grundrecht zu stärken und Spekulation auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter einzudämmen. Gerade in wachsenden Metropolen zeigt sich, wie wichtig staatliche Leitplanken im Wohnungsmarkt sind.

Berliner Bezug: Vorreiterrolle im Kampf gegen steigende Mieten

In Berlin ist der Druck auf dem Wohnungsmarkt seit Jahren besonders hoch. Stetiger Zuzug, begrenzter Wohnraum und steigende Angebotsmieten haben viele Haushalte an ihre Belastungsgrenze gebracht. Berlin gehörte daher zu den ersten Bundesländern, die von der Möglichkeit Gebrauch machten, die Mietpreisbremse flächendeckend anzuwenden.

Die Debatten um den späteren Berliner Mietendeckel haben zudem bundesweit gezeigt, wie groß der politische Handlungsdruck ist. Auch wenn einzelne Maßnahmen juristisch umstritten waren, bleibt das Grundanliegen klar: Wohnen darf keine Ware sein, mit der unbegrenzt Profite erzielt werden, sondern muss für breite Bevölkerungsschichten bezahlbar bleiben.

Die Mietpreisbremse war somit ein wichtiger Einstieg in eine aktivere Wohnungspolitik des Bundes – ein Signal dafür, dass der Staat Verantwortung übernimmt, wenn der Markt allein keine soziale Balance mehr gewährleisten kann.

 
Start der Berliner Mietpreisprüfstelle

Seit Beginn des Monats können Berlinerinnen und Berliner bei der neugeschaffenen Mietpreisprüfstelle kostenlos kontrollieren lassen, ob ihre Miete überhöht ist. Die Beratung findet vor Ort an zwei Standorten sowie telefonisch statt. Vorab empfiehlt es sich, die eigene Miethöhe selbst durch den >>Abfrageservice zum Berliner Mietspiegel<< abzugleichen. Wenn trotzdem die Befürchtung besteht, dass zu viel gezahlt wird, ist die Mietpreisprüfstelle die richtige Anlaufstelle. Weitere Informationen gibt es online auf der >>Webseite der Mietpreisprüfstelle<<.

 
WBG Zentrum rüstet sich für die Energiewende

Im Austausch mit der WBG Zentrum erfuhr ich viel über die bürokratischen Herausforderungen, die die Vielzahl von Verordnungen zu Energie-Einsparungen oder die Abwicklung der Energiepreisbremse für Vermieter bedeuten. Gleichzeitig informierte ich die Genossenschaft über die Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und Energie-Effizienzmaßnahmen. Insbesondere warb ich für ein einheitliches Genehmigungsverfahren für Balkon-Solaranlagen. Ihre Installation muss einfach, sicher und schnell gehen! Denn um die Energiewende in Berlin auf breite Schultern zu stellen, sollen Mieterinnen und Mieter ab Anfang 2023 über das Programm SolarPLUS 500 Euro Förderung für ein solches Stecker-Modul erhalten.

 
Bundesratsinitiative: Neuer Anlauf für den Mietendeckel

Mit seinem Urteil zum Mietendeckel hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass dem Land Berlin die Gesetzeskompetenz zur Begrenzung der Mietpreise fehlt. Umso mehr ist jetzt der Bund in der Pflicht. Er muss es den Ländern und Kommunen durch eine Öffnungsklausel ermöglichen, Mieten auf angespannten Wohnungsmärkten (öffentlich-rechtlich) zu begrenzen. Als Koalition wollen wir, dass der Berliner Senat eine entsprechende Bundesratsinitiative startet und haben dafür einen Antrag ins Abgeordnetenhaus eingebracht, der gestern im Plenum beraten wurde.

Unser Ziel ist und bleibt mehr Schutz für Berliner Mieter:innen. Unser bisheriger Weg dafür wurde abgelehnt, aber das Ziel bleibt. Jetzt muss sich die CDU im Bund bewegen, damit auch Berliner:innen vor ausufernden Mieten geschützt werden. Wirksame Mietenregulierung muss auf Bundes- und Landesebene möglich sein.

 
​​Härtefallfonds für Mietnachzahlungen (Sicher-Wohnen-Hilfe)

Als Politik wollen wir Rückzahlungsforderungen seitens der Vermieter:innen möglichst bei jenen Menschen abfedern, die sich selbst keine Rücklagen bilden konnten. Für Mieter:innen, die sich mit einem Nachzahlungsanspruch konfrontiert sehen, diesen aber nicht aus eigener Kraft innerhalb des geforderten Zeitrahmens leisten können, hat sich der Rot/Rot/Grüne Senat auf eine schnelle und pragmatische Unterstützung verständigt. Der Senat wird die Investitionsbank Berlin (IBB), die bereits die Überbrückungshilfe für Coronageschädigte geschultert hat,  mit der Auszahlung der Darlehen beauftragen. Jenen Mieter:innen, die weder Transferleistungsbeziehende noch Wohngeldempfänger:innen sind und die „eingesparten“ Mietzahlungen nicht zurückgelegt haben, wird damit die Möglichkeit einer Überbrückungshilfe eröffnet.

Angesichts der unverzüglichen Handlungsnotwendigkeit soll die „Sicher-Wohnen-Hilfe“ der IBB unbürokratisch sein und schnellstmöglich die Zahlungen zur Sicherung der Liquidität sicherstellen. Die Darlehen der IBB sind im Regelfall zurückzuzahlen und werden zinslos ausgereicht. Sollten Mieter:innen unverschuldet nicht in der Lage sein, das Geld ganz oder teilweise zurückzahlen zu können, kann das Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt und auf dessen Rückzahlung (teilweise) verzichtet werden.

Ich bin froh darüber, dass der Senat schnell gehandelt hat und die hunderttausenden von Mieter:innen in Berlin nicht im Regen stehen lässt. Nun gilt es, Härten abzufedern, wo immer dies nötig ist.​

 

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