Dennis Buchner: Internationaler Frauentag: Gleichberechtigung bleibt unser Auftrag

Am 8. März begehen wir weltweit den Internationalen Frauentag. Dieser Tag erinnert uns daran, dass Gleichberechtigung keine Selbstverständlichkeit ist, sondern immer wieder neu erkämpft und gesichert werden muss. Die Idee zu diesem internationalen Gedenk- und Aktionstag geht auf die Sozialistin Clara Zetkin zurück, die 1910 die Einführung eines weltweiten Frauentages anregte. Seit 1921 wird der Internationale Frauentag jedes Jahr am 8. März begangen und steht seither für den Einsatz für gleiche Rechte, politische Teilhabe und bessere Lebensbedingungen für Frauen.

Berlin hat diesem Tag eine besondere Bedeutung gegeben: Seit 2019 ist der 8. März in unserer Stadt ein gesetzlicher Feiertag. Damit setzt die Hauptstadt ein klares Zeichen für Gleichstellung und würdigt zugleich die historischen Errungenschaften der Frauenbewegung.

Doch der Internationale Frauentag ist nicht nur ein Anlass zum Erinnern, sondern auch zum Handeln. Noch immer bestehen strukturelle Ungleichheiten – etwa bei Bezahlung, Aufstiegschancen oder der Verteilung von Sorgearbeit. Gleichberechtigung bedeutet deshalb auch heute, politische Verantwortung zu übernehmen und bestehende Barrieren konsequent abzubauen.

Berlin steht für Vielfalt, Freiheit und Solidarität. Diese Werte verpflichten uns, weiter daran zu arbeiten, dass Frauen und Männer gleiche Chancen und Rechte haben – in der Politik, im Beruf und im Alltag. Der 8. März erinnert uns daran, dass Fortschritt möglich ist, wenn wir ihn gemeinsam gestalten.

 
Dennis Buchner: Equal Pay Day 2026: Zwischen Anspruch und Ausrede – Deutschland am Scheideweg?

Am 27. Februar 2026 ist Equal Pay Day. Er markiert symbolisch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Mit einem unbereinigten Gender Pay Gap von 16 Prozent liegt Deutschland weiterhin deutlich über dem EU-Durchschnitt von 12 Prozent – und damit im europäischen Vergleich hinten.

Am 6. März 2026 diskutieren die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Bezirke Spandau und Pankow gemeinsam mit der Abteilung Frauen und Gleichstellung (SenASGIVA) über die schleppende Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Nähere Infos in der Pressemitteilung). Diese ist seit 2023 in Kraft und muss bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht überführt werden.

Das bisherige Entgelttransparenzgesetz gilt als unzureichend. Die EU-Richtlinie bietet die Chance, es grundlegend zu reformieren – mit verbindlichen Entgeltanalysen, klaren Berichtspflichten und wirksamen Durchsetzungsmechanismen. Länder wie Schweden, Dänemark, Frankreich oder Spanien zeigen, dass Transparenz und klare Regeln die Lohnlücke tatsächlich verkleinern.

Statt entschlossen zu handeln, setzte Deutschland zunächst auf eine Kommission zur „bürokratiearmen Umsetzung“. Das Ergebnis: arbeitgeberfreundliche Empfehlungen und viele offene Fragen.

Jetzt entscheidet sich, ob wir echte Lohngerechtigkeit schaffen oder Ausreden verwalten. Gleichstellung ist kein Nebenprojekt, sondern eine Frage der Gerechtigkeit und Glaubwürdigkeit. Die EU-Richtlinie muss ambitioniert und verbindlich umgesetzt werden – alles andere wäre ein falsches Signal an Millionen Frauen in unserem Land.

Pressemitteilung des Bezirksamtes Pankow: https://www.berlin.de/ba-pankow/aktuelles/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1645820.php

 
Dennis Buchner: 12. November 1918 – Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland

Am 12. November 1918 wurde in Deutschland Geschichte geschrieben. Mit dem Beschluss des Rates der Volksbeauftragten erhielten Frauen erstmals das aktive und passive Wahlrecht – ein Meilenstein auf dem Weg zur Demokratie und zur politischen Gleichberechtigung. Dieser Tag markierte den Beginn einer neuen Zeit: Frauen konnten fortan nicht nur ihre Stimme abgeben, sondern auch selbst Verantwortung übernehmen und Politik gestalten.

Das Frauenwahlrecht war kein Geschenk, sondern das Ergebnis jahrzehntelanger Kämpfe mutiger Frauen, die sich gegen Widerstände für ihre Rechte eingesetzt haben. Sie forderten, was heute selbstverständlich scheint: gleiche Chancen, gleiche Mitbestimmung und gleiche Würde.

Als Frauen im Januar 1919 erstmals an die Wahlurne traten, öffnete sich das Tor zu einer demokratischeren Gesellschaft. 37 Frauen zogen in die verfassunggebende Nationalversammlung ein – ein Aufbruch, der zeigte, dass Gleichstellung kein ferner Traum, sondern gelebte Realität werden kann.

Mehr als 100 Jahre später ist das Frauenwahlrecht unverrückbarer Bestandteil unserer Demokratie. Doch auch heute – im Jahr 2025 – bleibt Gleichstellung eine Aufgabe, die uns alle angeht. Noch immer sind Frauen in vielen politischen Ämtern und Führungspositionen unterrepräsentiert. Noch immer braucht es gezielte Anstrengungen, damit gleiche Rechte auch gleiche Chancen bedeuten.

Als Vizepräsident des Abgeordnetenhauses von Berlin ist es mir ein persönliches Anliegen, daran zu erinnern, dass Demokratie vom Mitmachen lebt – und dass Vielfalt unsere Parlamente stärkt. Wir verdanken den Pionierinnen von 1918 nicht nur das Frauenwahlrecht, sondern auch die Erkenntnis, dass Fortschritt immer erkämpft werden muss.

Der 12. November ist deshalb mehr als ein historisches Datum. Er ist ein Auftrag, jeden Tag aufs Neue für Gleichberechtigung, Respekt und faire Teilhabe einzutreten – in Berlin und in ganz Deutschland.

 
Dennis Buchner: 1865: Deutschlands erster Frauenverein legt Grundstein für Gleichberechtigung

Am 16. Oktober 1865 wurde in Deutschland ein Meilenstein für Frauenrechte gesetzt: Louise Otto-Peters und Auguste Schmidt gründeten den Allgemeinen Deutschen Frauenverein (ADF). Die dreitägige Gründungsveranstaltung war die erste Frauenkonferenz des Landes und definierte das Ziel: gleiche Bildungschancen, Zugang zu Erwerbstätigkeit und langfristig politische Teilhabe für Frauen.

Louise Otto-Peters, Vorsitzende des Vereins, engagierte sich lebenslang für demokratische Mitbestimmung von Frauen und für die Organisation der Arbeiterinnenbewegung. Mitbegründerin Henriette Goldschmidt setzte sich besonders für Bildung ein und ermutigte Frauen, ihre Fähigkeiten aktiv einzubringen.

Der ADF war die erste überregionale Frauenrechtsbewegung Deutschlands. Mit dem Frauenwahlrecht 1919 rückte politische Mitbestimmung in den Vordergrund, 1928 wurde der Verein in Deutscher Staatsbürgerinnenverband umbenannt. 1933 musste die Organisation unter dem nationalsozialistischen Regime aufgelöst werden.

Engagement und Mut von Einzelnen können gesellschaftliche Veränderungen über Generationen hinweg anstoßen. Die Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins bleibt ein leuchtendes Beispiel dafür, wie Engagement und Zusammenhalt gesellschaftliche Veränderung möglich machen – ein Erbe, das bis heute wirkt.

 
Dennis Buchner: Erinnern heißt Verantwortung übernehmen – Gedenken an die mutigen Frauen der „Roten Kapelle“

Am 5. August erinnern wir an einen besonders dunklen Tag in der Geschichte unseres Landes. Im Jahr 1943 wurden im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee mehrere junge Frauen von den Nationalsozialisten hingerichtet – darunter Hilde Coppi, Liane Berkowitz, Ursula Goetze und Cato Bontjes van Beek. Sie alle gehörten dem Widerstandsnetzwerk an, das später unter dem Namen „Rote Kapelle“ bekannt wurde. Viele Widerstandskämpfer der Gruppe wurden bereits im Dezember 1942 hingerichtet.

Diese Frauen hatten den Mut, sich gegen das nationalsozialistische Terrorregime zu stellen. Sie schrieben und verteilten Flugblätter, dokumentierten Verbrechen des NS-Staates und versuchten, die Öffentlichkeit – trotz enormer persönlicher Gefahr – über die Wahrheit des Krieges und der Verfolgung aufzuklären. Ihre Motive waren vielfältig: christlich, humanistisch, kommunistisch oder einfach zutiefst moralisch. Was sie einte, war die Entschlossenheit, nicht zu schweigen.

Der Begriff „Rote Kapelle“ stammt von der Gestapo und sollte die Beteiligten diffamieren. Tatsächlich handelte es sich um ein loses, aber wirksames Netzwerk mutiger Menschen, das sich aus ganz unterschiedlichen sozialen Milieus zusammensetzte. Es waren Künstlerinnen, Intellektuelle, Beamtinnen, Arbeiter – Frauen und Männer, die nicht bereit waren, wegzusehen.

Die Brutalität, mit der der NS-Staat auf diesen Widerstand reagierte, macht auch heute noch fassungslos. Die betroffenen Frauen wurden trotz Schwangerschaft, trotz junger Mutterschaft, trotz Gnadengesuchen ermordet – ein Akt der Barbarei, den wir niemals vergessen dürfen.

Gerade in Berlin, wo viele dieser Biografien ihren Ursprung und ihr tragisches Ende fanden, ist die Erinnerung an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Diktatur Teil unserer demokratischen Verantwortung. Gedenken heißt nicht nur, die Vergangenheit zu ehren, sondern auch, unsere Gegenwart im Lichte dieser Geschichten zu gestalten – wachsam, mit Haltung, und mit der Bereitschaft, einzustehen, wenn Freiheit, Vielfalt und Menschenwürde bedroht sind.

Den mutigen Frauen der „Roten Kapelle“ gebührt unser aller Respekt. Ihr Vermächtnis lebt weiter – in unserer demokratischen Kultur, in der Erinnerungspolitik dieser Stadt und im täglichen Einsatz für eine offene Gesellschaft.

Wer sich näher mit der Geschichte der Widerstandskämpfer dieser Zeit beschäftigen möchte, den möchte ich auf die Ausstelung in der Gedenkstätte Deutscher Widerstand hinweisen. Nähere Information hier schon mal vorab: https://www.gdw-berlin.de/vertiefung/themen/14-die-rote-kapelle/

 

Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hilde_Coppi

 

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